Auf dem Handy weitermachen

Code scannen und das Papier direkt mit der Kamera fotografieren.

Jetzt senden
1Dokumente
2Versand
3Prüfen und senden
4Sendung

Was möchten Sie senden?

Bis zu 10 Dateien, auch an verschiedene Empfänger. Wir erkennen in jedem Dokument Anschrift und Faxnummer und machen daraus getrennte Sendungen. Die Reihenfolge hier ist die Reihenfolge im Fax und im Brief.

Dateien hier ablegen

PDF, Word, Excel, Text, JPG, PNG, HEIC, TIFF bis 25 MB pro Datei. Fotos werden automatisch begradigt.

Noch keine Datei

Wie soll es raus?

Empfänger

Firma oder Nachname reicht. Für die Anschrift auf dem Brief und für Ihre Übersicht.

Ohne führende Null. Die Vorwahl +49 ist schon gesetzt.

Brief

Empfohlen. Ohne Adressblatt muss die Anschrift im Dokument genau im Fenster nach DIN 5008 stehen.

Absender

Steht auf dem Umschlag. Unzustellbare Briefe gehen dorthin zurück.

Fax

Übersicht

Hierhin schicken wir Bericht und Statusmeldungen. Ihr Konto legen wir damit automatisch an.

Es gelten unsere AGB und die Datenschutzerklärung.

Läuft
Sendung angenommen.

Fax

Wird übertragen
Verbindung wird aufgebaut

    Brief

    In Bearbeitung
      faxpostal / Ratgeber / Fax und Einschreiben parallel

      Fax und Einschreiben parallel senden: zwei Belege statt einem

      Stand 1. November 2026. Redaktion faxpostal. Lesezeit etwa 5 Minuten.

      Kurz gesagtWeder der Sendebericht eines Fax noch der Sendungsstatus eines Einschreibens Einwurf beweist nach der Rechtsprechung für sich allein den Zugang eines Schreibens. Beide gelten aber als Indiz. Wer dasselbe Schreiben parallel als Fax und als Einschreiben schickt, hat zwei voneinander unabhängige Belege mit Zeitstempel und erreicht den Empfänger auf zwei Wegen.

      Was ein Fax belegt

      Ein Fax ist in wenigen Minuten beim Empfänger. Der Sendebericht zeigt Uhrzeit, Empfängernummer, Kennung der Gegenstelle und das Ergebnis jeder Seite. Das macht das Fax stark, wenn eine Frist am selben Tag abläuft.

      Vor Gericht hat der Vermerk OK im Sendebericht aber Grenzen. Der Bundesgerichtshof sieht darin nur ein Indiz für den Zugang und keinen Anscheinsbeweis, weil der Vermerk das Zustandekommen der Verbindung belegt und nicht die erfolgreiche Übermittlung aller Signale (BGH, Beschluss vom 21.07.2011, IX ZR 148/10; bestätigt in III ZR 289/12). Der Bundesfinanzhof hat betont, dass eine Behörde den Zugang trotzdem nicht einfach pauschal bestreiten darf (BFH, Beschluss vom 22.06.2020, VI B 117/19).

      Was ein Einschreiben belegt

      Beim Einschreiben Einwurf dokumentiert der Zusteller, dass er den Brief in den Briefkasten geworfen hat. Sie bekommen einen Einlieferungsbeleg und können die Sendung verfolgen. Der Empfänger muss nicht zu Hause sein und kann die Annahme nicht verweigern.

      Auch hier hat die Rechtsprechung nachgeschärft. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Einlieferungsbeleg und Sendungsverlauf ohne Reproduktion des Auslieferungsbelegs keinen Anscheinsbeweis für den Zugang begründen (BAG, Urteil vom 30.01.2025, 2 AZR 68/24). Mit Urteil vom 07.05.2026 (2 AZR 184/25) hat es das für das heutige elektronische Scanverfahren der Deutschen Post bestätigt, selbst wenn eine Reproduktion des Auslieferungsbelegs vorliegt.

      Dazu kommt die Laufzeit. Seit 2025 muss die Deutsche Post nach dem Postgesetz 95 Prozent der Briefe am dritten Werktag nach Einlieferung zustellen und 99 Prozent am vierten. Für eine Frist, die heute abläuft, ist ein Brief allein also zu langsam.

      Warum beides zusammen

      Nur FaxNur EinschreibenBeides parallel
      Schnell beim Empfängerja, Minutennein, Werktageja
      Erreicht die Postanschriftneinjaja
      BelegSendebericht, IndizEinlieferung und Verlauf, Indizzwei unabhängige Indizien
      Wenn ein Weg scheitertnichts kommt annichts kommt ander andere Weg läuft weiter

      Zwei Indizien ersetzen keinen förmlichen Beweis. Sie machen es aber deutlich schwerer, den Zugang glaubhaft zu bestreiten. Und praktisch gilt: Ist das Faxgerät des Empfängers belegt oder abgeschaltet, kommt der Brief trotzdem an. Landet der Brief im falschen Kasten, liegt das Fax schon vor.

      Wo die Grenze liegt

      Schriftform heißt Originalunterschrift.Verlangt das Gesetz die Schriftform, braucht es ein Papier mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift. Das gilt etwa für die Kündigung eines Arbeitsvertrags (§ 623 BGB) und einer Mietwohnung (§ 568 BGB). Ein Fax erfüllt das nicht, ein von uns gedruckter Brief auch nicht, denn die Unterschrift darauf ist nur eine Kopie. In diesen Fällen unterschreiben Sie selbst und stellen das Original per Einschreiben oder Boten zu.

      Für die meisten Verbraucherverträge reicht dagegen die Textform. Welche Form wann gilt, steht im Ratgeber Kündigung per Fax oder Brief.

      So geht es bei faxpostal

      1. Dokument hochladen oder fotografieren.
      2. Fax und Brief wählen, Faxnummer und Anschrift eingeben, beim Brief die Art des Einschreibens.
      3. Senden. Das Fax läuft sofort. Der Brief wird an Werktagen bei Auftrag bis 14 Uhr am selben Tag gedruckt und eingeliefert.
      4. Im Bericht stehen Sendebericht und Sendungsverlauf zusammen, unter einer Sendungsnummer.

      Häufige Fragen

      Zählt für die Frist das Fax oder der Brief?

      Es zählt der Zugang beim Empfänger. Kommt das Fax vor Fristablauf vollständig an, ist es meist das Fax. Der Brief ist dann der zweite Beleg und das Papier für die Akte des Empfängers.

      Ist das doppelt gemoppelt?

      Für eine Rechnung ja. Für eine Kündigung oder eine Frist ist es die günstigste Absicherung: Die Kosten liegen bei wenigen Euro, ein verpasster Zugang kann ein Jahr Vertragslaufzeit kosten.

      Bekomme ich den Auslieferungsbeleg der Post?

      Wir zeigen den Sendungsverlauf laut Deutscher Post im Bericht. Eine Reproduktion des Auslieferungsbelegs können Sie über den Bericht bei der Post anfordern. Wie die Gerichte diese Belege bewerten, steht oben.

      Quellen

      1. BGH, Beschluss vom 21.07.2011, IX ZR 148/10, und III ZR 289/12, zitiert nach NWB Datenbank
      2. BFH, Beschluss vom 22.06.2020, VI B 117/19, NWB Experten Blog
      3. BAG, Urteil vom 30.01.2025, 2 AZR 68/24, bundesarbeitsgericht.de
      4. BAG, Urteil vom 07.05.2026, 2 AZR 184/25, Loschelder Newsletter August 2026
      5. Laufzeitvorgaben Postgesetz, Verbraucherzentrale
      6. Schriftform bei Arbeits und Mietverträgen, Volders

      Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei wichtigen Fristen fragen Sie im Zweifel eine Anwältin oder einen Anwalt.

      Fax und Einschreiben in einem Auftrag.Jetzt senden

      Übersicht

      Neue Sendung
      Letzte Sendungen

      Sendungen

      Neue Sendung

      Abo und Zahlungen

      Zahlungsbestätigungen

      Einstellungen

      E-Mail Adresse

      Für Anmeldung, Berichte und Hinweise zu Ihrem Vertrag

      Absenderkennung Fax

      Steht in der Kopfzeile jeder Faxseite

      Absender Vorname

      Für den Umschlag beim Brief

      Absender Nachname

      Für den Umschlag beim Brief

      Absender Straße und Hausnummer

      Rücksendungen gehen hierhin

      Absender PLZ und Ort

      Rücksendungen gehen hierhin

      Bericht per E-Mail

      Nach jeder Zustellung automatisch zuschicken

      Erinnerung vor Abbuchung

      E-Mail drei Tage vor jeder Zahlung im Abo

      Berichte aufbewahren

      Danach löschen wir sie endgültig

      Konto löschen

      Löscht alle Berichte und beendet ein laufendes Abo sofort

      Ungespeicherte Änderungen