Fax und Einschreiben parallel senden: zwei Belege statt einem
Was ein Fax belegt
Ein Fax ist in wenigen Minuten beim Empfänger. Der Sendebericht zeigt Uhrzeit, Empfängernummer, Kennung der Gegenstelle und das Ergebnis jeder Seite. Das macht das Fax stark, wenn eine Frist am selben Tag abläuft.
Vor Gericht hat der Vermerk OK im Sendebericht aber Grenzen. Der Bundesgerichtshof sieht darin nur ein Indiz für den Zugang und keinen Anscheinsbeweis, weil der Vermerk das Zustandekommen der Verbindung belegt und nicht die erfolgreiche Übermittlung aller Signale (BGH, Beschluss vom 21.07.2011, IX ZR 148/10; bestätigt in III ZR 289/12). Der Bundesfinanzhof hat betont, dass eine Behörde den Zugang trotzdem nicht einfach pauschal bestreiten darf (BFH, Beschluss vom 22.06.2020, VI B 117/19).
Was ein Einschreiben belegt
Beim Einschreiben Einwurf dokumentiert der Zusteller, dass er den Brief in den Briefkasten geworfen hat. Sie bekommen einen Einlieferungsbeleg und können die Sendung verfolgen. Der Empfänger muss nicht zu Hause sein und kann die Annahme nicht verweigern.
Auch hier hat die Rechtsprechung nachgeschärft. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Einlieferungsbeleg und Sendungsverlauf ohne Reproduktion des Auslieferungsbelegs keinen Anscheinsbeweis für den Zugang begründen (BAG, Urteil vom 30.01.2025, 2 AZR 68/24). Mit Urteil vom 07.05.2026 (2 AZR 184/25) hat es das für das heutige elektronische Scanverfahren der Deutschen Post bestätigt, selbst wenn eine Reproduktion des Auslieferungsbelegs vorliegt.
Dazu kommt die Laufzeit. Seit 2025 muss die Deutsche Post nach dem Postgesetz 95 Prozent der Briefe am dritten Werktag nach Einlieferung zustellen und 99 Prozent am vierten. Für eine Frist, die heute abläuft, ist ein Brief allein also zu langsam.
Warum beides zusammen
| Nur Fax | Nur Einschreiben | Beides parallel | |
|---|---|---|---|
| Schnell beim Empfänger | ja, Minuten | nein, Werktage | ja |
| Erreicht die Postanschrift | nein | ja | ja |
| Beleg | Sendebericht, Indiz | Einlieferung und Verlauf, Indiz | zwei unabhängige Indizien |
| Wenn ein Weg scheitert | nichts kommt an | nichts kommt an | der andere Weg läuft weiter |
Zwei Indizien ersetzen keinen förmlichen Beweis. Sie machen es aber deutlich schwerer, den Zugang glaubhaft zu bestreiten. Und praktisch gilt: Ist das Faxgerät des Empfängers belegt oder abgeschaltet, kommt der Brief trotzdem an. Landet der Brief im falschen Kasten, liegt das Fax schon vor.
Wo die Grenze liegt
Für die meisten Verbraucherverträge reicht dagegen die Textform. Welche Form wann gilt, steht im Ratgeber Kündigung per Fax oder Brief.
So geht es bei faxpostal
- Dokument hochladen oder fotografieren.
- Fax und Brief wählen, Faxnummer und Anschrift eingeben, beim Brief die Art des Einschreibens.
- Senden. Das Fax läuft sofort. Der Brief wird an Werktagen bei Auftrag bis 14 Uhr am selben Tag gedruckt und eingeliefert.
- Im Bericht stehen Sendebericht und Sendungsverlauf zusammen, unter einer Sendungsnummer.
Häufige Fragen
Zählt für die Frist das Fax oder der Brief?
Es zählt der Zugang beim Empfänger. Kommt das Fax vor Fristablauf vollständig an, ist es meist das Fax. Der Brief ist dann der zweite Beleg und das Papier für die Akte des Empfängers.
Ist das doppelt gemoppelt?
Für eine Rechnung ja. Für eine Kündigung oder eine Frist ist es die günstigste Absicherung: Die Kosten liegen bei wenigen Euro, ein verpasster Zugang kann ein Jahr Vertragslaufzeit kosten.
Bekomme ich den Auslieferungsbeleg der Post?
Wir zeigen den Sendungsverlauf laut Deutscher Post im Bericht. Eine Reproduktion des Auslieferungsbelegs können Sie über den Bericht bei der Post anfordern. Wie die Gerichte diese Belege bewerten, steht oben.
Quellen
- BGH, Beschluss vom 21.07.2011, IX ZR 148/10, und III ZR 289/12, zitiert nach NWB Datenbank
- BFH, Beschluss vom 22.06.2020, VI B 117/19, NWB Experten Blog
- BAG, Urteil vom 30.01.2025, 2 AZR 68/24, bundesarbeitsgericht.de
- BAG, Urteil vom 07.05.2026, 2 AZR 184/25, Loschelder Newsletter August 2026
- Laufzeitvorgaben Postgesetz, Verbraucherzentrale
- Schriftform bei Arbeits und Mietverträgen, Volders
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei wichtigen Fristen fragen Sie im Zweifel eine Anwältin oder einen Anwalt.